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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Spitex Pro
Gültig ab 01.01.2024
1. Allgemeine Informationen
Spitex Pro unterstützt Menschen zu Hause und bietet verschiedene Dienstleistungen an. Bevor Spitex Pro eine Dienstleistung erbringt, schließt sie mit ihren Kundinnen und Kunden einen Vertrag ab, der Rahmenvereinbarung genannt wird. Diese Rahmenvereinbarung ist in einem separaten Dokument festgehalten.
Die AGB sind Teil der Rahmenvereinbarung. Die Kundschaft erhält die AGB und unterschreibt die Rahmenvereinbarung. Mit der Unterschrift erklären sich die Kundin oder der Kunde und Spitex Pro mit den AGB einverstanden.
Bevor Spitex Pro eine Kundin oder einen Kunden betreut, klärt eine Fachperson genau ab, welche Dienstleistungen zur Pflege und Unterstützung zu Hause benötigt werden und für wie lange diese Dienstleistungen erforderlich sind. Spitex Pro verwendet für diese Abklärung das Planungsinstrument InterRAI und erstellt eine Pflegeplanung sowie ein Leistungsplanungsblatt, in dem die Dienstleistungen für die Kundin oder den Kunden geplant werden.
Wenn die Kundschaft und Spitex Pro die Rahmenvereinbarung unterschreiben, entsteht ein Auftrag. Falls bestimmte Punkte in der Rahmenvereinbarung und in den AGB nicht geregelt sind, gilt das Schweizerische Obligationenrecht (OR), insbesondere die Gesetzesartikel zum Auftrag (OR Art. 394 ff).
Spitex Pro hat mit der Stadt Zürich einen Leistungsvertrag abgeschlossen, der die Aufgaben von Spitex Pro definiert. Zudem hält sich Spitex Pro an die Vorgaben und Empfehlungen der Spitex-Dachorganisationen. Der Leistungsauftrag und die Vorgaben können sich ändern.
2. Ziel von Spitex Pro
Spitex Pro bietet verschiedene Dienstleistungen zur Pflege und Betreuung zu Hause an und unterstützt die Kundschaft nach der Grundidee "Hilfe zur Selbsthilfe". Das Ziel ist es, dass die Kundin oder der Kunde so selbstständig wie möglich bleibt. Spitex Pro berücksichtigt dabei, was die Kundschaft selbst, ihre Angehörigen oder ihr soziales Umfeld leisten können.
3. Art, Anzahl und Dauer der Dienstleistungen
Spitex Pro und die Kundschaft klären gemeinsam, welche Dienstleistungen wann und wie lange benötigt werden. Diese Dienstleistungen sind in der Pflegeplanung festgehalten. Spitex Pro und die Kundschaft prüfen regelmäßig, ob Anpassungen erforderlich sind.
4. Dienstleistungen
4.1 Bedarfsabklärung:
Spitex Pro klärt mit der Kundin oder dem Kunden sowie deren Vertretung die erforderlichen Dienstleistungen und deren Dauer ab. Dabei wird auch die Situation mit der Ärztin oder dem Arzt besprochen und die Spitex-Verordnung erstellt und unterschrieben. Diese wird zusammen mit dem Leistungsplanungsblatt an die Krankenversicherung übermittelt.
4.2 Dienstleistungs-Auftrag:
Spitex Pro und die Kundschaft legen in der Pflegeplanung fest, welche Dienstleistungen benötigt werden und für wie lange. Nach Gesetz bezahlt die Krankenversicherung bestimmte Dienstleistungen. Falls mehr Dienstleistungen benötigt werden, werden die Pflegeplanung und die ärztliche Verordnung angepasst.
4.3 Dokumentation:
Spitex Pro dokumentiert alle Informationen über die Kundin oder den Kunden und die Betreuung. Diese Dokumentation ist vertraulich und gehört Spitex Pro. Die Dokumentation wird regelmäßig aktualisiert und bei Bedarf an die Krankenversicherung übermittelt.
4.4 Einsatzplanung:
Spitex Pro bietet ihre Dienstleistungen 24 Stunden am Tag an und vereinbart mit der Kundschaft die Einsatzzeiten. Sollte Spitex Pro einen Einsatz nicht einhalten können, wird die Kundschaft so früh wie möglich informiert. Absagen seitens der Kundschaft müssen mindestens 24 Stunden vor dem Einsatz erfolgen, ansonsten wird eine Gebühr von 50 Franken erhoben.
4.5 Betreuungs-Team:
Spitex Pro plant die Einsätze und achtet darauf, dass möglichst immer die gleichen Mitarbeitenden eingesetzt werden. Es wird eine Bezugsperson bestimmt, die als direkte Ansprechpartnerin für die Kundin oder den Kunden sowie deren Angehörigen fungiert.
4.6 Erreichbarkeit:
Spitex Pro ist während der Bürozeiten telefonisch erreichbar. Bei Notfällen ausserhalb der Bürozeiten und am Wochenende nimmt eine Person am Ärztefon die Anrufe entgegen und leitet sie bei Bedarf weiter.
4.7 Standortgespräche und Fallbesprechungen:
Spitex Pro führt bei Bedarf Standortgespräche und Fallbesprechungen durch, um die Betreuung zu optimieren. Diese Gespräche werden als Dienstleistung in Rechnung gestellt.
4.8 Einsätze von zusätzlichen Personen:
In bestimmten Fällen können zwei Spitex-Mitarbeitende gleichzeitig im Einsatz sein. Diese Einsätze werden entsprechend in Rechnung gestellt. Falls nötig, können auch Mitarbeitende anderer Organisationen beauftragt werden.
4.9 Mitarbeit der Kundschaft:
Die Kundschaft soll nach Möglichkeit bei der Betreuung mitarbeiten. Spitex Pro verwendet notwendiges Pflegematerial und kann bei Bedarf Änderungen in der Wohnungseinrichtung oder hygienischen Verhältnissen verlangen.
4.10 Schlüssel und Schlüsseltresor:
Spitex Pro verwendet Schlüsseltresore, um jederzeit Zugang zur Wohnung der Kundschaft zu haben. Die Schlüsselverwaltung erfolgt gemäss den vereinbarten Sicherheitsrichtlinien.
4.11 Eindringen in die Wohnung:
In Notfällen kann Spitex Pro die Wohnungstür der Kundschaft von Fachleuten öffnen lassen, falls ein dringender Verdacht auf Gefahr besteht.
5. Grenzen der Dienstleistung
Spitex Pro erbringt die Dienstleistungen gemäss der Bedarfsabklärung und den ärztlichen Verordnungen. Wenn der Gesundheitszustand der Kundschaft die Pflege und Betreuung nicht mehr zulässt, kann Spitex Pro den Auftrag beenden und alternative Lösungen vorschlagen.
6. Rechnungen und Zahlung
Spitex Pro stellt alle erbrachten Dienstleistungen in Rechnung. Rechnungen für kassenpflichtige Dienstleistungen werden direkt an die Krankenpflege-Versicherung geschickt. Die Rechnungen für alle anderen Dienstleistungen und die Patientenbeteiligung gehen an die Kundschaft.
7. Schweigepflicht, Datenschutz, Privatsphäre und Videokamera
Spitex Pro und ihre Mitarbeitenden unterliegen der Schweigepflicht und dem Datenschutz. Personenbezogene Daten werden nur weitergegeben, wenn eine gesetzliche Grundlage besteht oder dies zur Vertragserfüllung notwendig ist. Die Kundschaft wird über den Umgang mit ihren Daten informiert.
8. Spitex-Mitarbeitende dürfen keine Geschenke annehmen
Spitex-Mitarbeitende dürfen keine Geld- oder Sachgeschenke annehmen und nicht als Erben eingesetzt werden. Kleine Aufmerksamkeiten wie Pralinen sind erlaubt.
9. Private Aufträge an Mitarbeitende
Spitex-Mitarbeitende dürfen keine privaten Aufträge ausserhalb ihrer Arbeitszeit für die Kundschaft übernehmen. Dies gilt auch für Dienstleistungen, die Spitex Pro nicht anbietet.
10. Spitex Pro als Ausbildungsbetrieb
Spitex Pro ist ein Ausbildungsbetrieb, daher können Lernende die Pflege-Fachpersonen begleiten. Die Arbeitszeit der Lernenden wird nicht in Rechnung gestellt.
11. Haftung
Spitex Pro haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten ihrer Mitarbeitenden entstehen. In allen anderen Fällen ist die Haftung ausgeschlossen.
12. Aufbewahren der Kundenakten
Spitex Pro bewahrt die Kundenakten entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auf. Die Kundschaft hat das Recht, ihre Akten während der Aufbewahrungsfrist einzusehen.
13. Vertragsbeendigung
Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von mindestens fünf Kalendertagen gekündigt werden. Bei schwerwiegenden Gründen ist eine fristlose Kündigung möglich.
14. Streitfälle
Spitex Pro bemüht sich, Kritik und Beschwerden der Kundschaft schnell und einvernehmlich zu lösen. Für gerichtliche Streitigkeiten gilt der Gerichtsstand Zürich.
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